Have any questions?
+44 1234 567 890
PM | Vereinbarung mit Wersewind
- 6 EEG
Wersewind ermöglicht Stadt zusätzliche Einnahmen
In gegenseitigem Einvernehmen haben die Wersewind Beckum GmbH & Co. KG und die Stadt Beckum eine Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung durch die Kommune geschlossen. Gesetzliche Grundlage ist Paragraph 6 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz; EEG).
Damit machen sie von der Möglichkeit Gebrauch, 0,2 Cent pro Kilowattstunde der eingespeisten Strommenge von 4 Windkraftanlagen auf Beckumer Stadtgebiet anteilig der Stadt Beckum und weiteren Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern (hier: die Stadt Ahlen) zu Gute kommen zu lassen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Netzbetreiber die von der Wersewind Beckum vorgenommenen Zahlungen zurückerstatten. Die Wersewind Beckum nimmt diese Zahlung freiwillig und ohne jedwede Gegenleistung vor, sie ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Der Gesetzgeber möchte so eine größere Teilhabe an den Erlösen von Windenergieanlagen für die Kommunen schaffen.
Foto: (v. l., sitzend) Egbert Wißling (Geschäftsführer Wersewind Beckum) und Bürgermeister Michael Gerdhenrich bei der Vertragsunterzeichnung mit Benedikt Sprenker (Geschäftsführer Wersewind Beckum) und Stadtkämmerer Thomas Wulf.