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Aktuelle Informationen

PM | Fragen zur Grundsteuer

Neuer Grundsteuermessbetrag: Finanzamt ist zuständig

Viele Fragen zu Grundsteuerbescheiden

Rund 16 000 Eigentümerinnen und Eigentümer haben kürzlich von der Stadt Beckum die Abgabenbescheide für 2025 erhalten. Damit werden die Grundsteuern erstmals auf Grundlage der neuen Messbeträge und Hebesätze festgesetzt. Das führt aktuell zu vielen Nachfragen im Fachdienst Stadtkasse und Steuern der Stadt Beckum.

Dabei müssen die Mitarbeitenden vielfach erklären, dass für alle Fragen rund um den Messbetrag das Finanzamt zuständig ist. Der Verwaltung liegen keinerlei Erkenntnisse dazu vor, wie die Messbeträge zustande gekommen sind. „Die Ermittlung der Messbeträge ist ausschließlich durch das Finanzamt Beckum erfolgt. Und nur das Finanzamt kann sie verändern“, erläutert Stadtkämmerer Thomas Wulf. Die Stadt ist an diese Messbeträge gebunden. „Das gilt natürlich auch, wenn sich jetzt Änderungen ergeben“, ergänzt Wulf.

Bei einer angestrebten Veränderung des Messbetrags ist kein gesonderter Widerspruch gegen den städtischen Abgabenbescheid erforderlich. Alle Änderungen, die das Finanzamt mitteilt, werden berücksichtigt. Das Finanzamt hat für alle Fragen rund um den Messbetrag eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet: 02521 25-1959. Weitere Infos unter www.grundsteuer.nrw.de.

Zahlreiche Nachfragen belegen, dass die neuen Messbeträge für die einzelnen Steuerpflichtigen zu Veränderungen bei der Höhe der Grundsteuer führen. Stadtweit sind die Messbeträge insgesamt gesunken. Da das Grundsteueraufkommen für die Stadt stabil bleiben soll – Mehreinnahmen sind ausdrücklich nicht das Ziel – waren für 2025 neue Hebesätze zu beschließen. Dass keine Mehreinnahmen für die Stadt Beckum zu erwarten sind, belegen aktuelle Zahlen. So hat die Stadt im Jahr 2024 aus den Grundsteuern rund 7,35 Millionen Euro eingenommen. Aktuell sind rund 7,24 Millionen Euro Einnahmen für 2025 aus der Grundsteuer A und der Grundsteuer B zu erwarten, also in Summe etwas weniger.

„Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder einzelne Steuerpflichtige gleich viel Grundsteuer bezahlt wie im Vorjahr“, erklärt Stadtkämmerer Wulf. Es gebe sowohl deutliche Erhöhungen als auch deutliche Minderungen der individuellen Grundsteuer. Diese Veränderungen sind eine Auswirkung der bundesweiten Reform, die vor Ort nicht beeinflusst werden kann.

Ab 2025 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei der Stadt Beckum für Wohngebäude bei 607 Prozent und für Nichtwohngebäude bei 1 110 Prozent. Mit dieser Differenzierung bei der Grundsteuer B sollen die Beckumerinnen und Beckumer beim Wohnen nicht noch zusätzlich belastet werden. Einheitliche Hebesätze hätten in der Gesamtrechnung für Beckum über 1 Million Euro Mehrbelastung für die Wohngrundstücke bedeutet. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) sind es 331 Prozent.

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