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PM | Ehrenamtliche RichterInnen
Verwaltungsgericht Münster
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Das Verwaltungsgericht Münster sucht für die nächste Amtszeit vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
Für die Neuwahl stellt der Kreis Warendorf eine Vorschlagsliste auf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Beckum können sich bei der Stadt Beckum durch Abgabe einer unterschriebenen Einverständniserklärung bewerben.
Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sollen zudem das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Darüber hinaus sind keine besonderen Sach- oder Vorkenntnisse erforderlich. Bestimmte Berufsgruppen – insbesondere Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes – sind von der Wahl ausgeschlossen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 20 bis 23) geregelt.
Das Formular mit der Einverständniserklärung ist im Bürgerbüro der Stadt Beckum erhältlich und steht auf der Internetseite der Stadt Beckum zum Download bereit. Es kann bis zum 22. August 2024 im Original abgegeben werden bei der Stadt Beckum, Fachbereich Innere Verwaltung, Weststraße 46, 59269 Beckum.
Auskünfte zum Verfahren gibt der Fachbereich Innere Verwaltung, Herr Sonnenburg: 02521 29-1010, sonnenburg@beckum.de
Weitere Informationen über die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder Richter erhalten Sie auf den Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/ehrenamtl_richter/index.php